Das gilt nach den Frühjahrsferien…

Liebe Kinder, wir sehen uns am Montag und freuen uns auf euch!

Die Schulbehörde informiert:
Zur Verminderung des Infektionsrisikos nach den Frühjahrsferien gilt an den Hamburger Schulen über den Schulstart am 21.03.2022 hinaus zunächst für zwei Wochen die bis zum 02.04.2022 die bisherige Maskenpflicht. Auch die Testpflicht gilt weiterhin. 
Die Testpflicht bezieht sich wie bisher für alle Schülerinnen und Schüler auf eine dreimalige Testung in der Woche. Alle Schulen werden am 21.03.2021 zum Schulbeginn Schnelltestungen für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen, es muss nach Rückkehr aus dem Urlaub vorab kein Testzentrum aufgesucht werden. 
Bezüglich der Maskenpflicht gelten die vor den Ferien mitgeteilten Erleichterungen für den Musikunterricht und das Darstellende Spiel. Wie im Kultur- und Freizeitbereich dürfen die Schülerinnen und Schüler dort, wo es aus musikalischen Gründen erforderlich ist, während des Musizierens die Maske absetzen. Das gilt ausdrücklich auch für das Singen. Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler länger ohne Abstand und Maske musizieren, ist darauf zu achten, dass alle in die gleiche Richtung musizieren und der Musikunterricht in ausreichend großen und regelmäßig gelüfteten Räumen stattfindet. Bei kurzen musikalischen Einlagen – beispielsweise beim Singen eines Geburtstagsliedes im Klassenraum – sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nicht notwendig.
Darüber hinaus sind die bekannten Hygieneregeln zu beachten, insbesondere die Vorgaben zum Lüften und zum Betrieb der Luftfilter.